Aktenverichtung

Für alle Bereiche in Gewerbe, Handel und Industrie sowie Privat übernehmen wir – mit Partnern – eine amtlich zertifizierte Entsorgung. Die Durchführung selbst geschieht nach den Vorgaben und Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG. Unter Akten verstehen wir im weiteren Sinne sowohl auf Papier gedruckte Schriftstücke als auch Daten- und Tonträger bis hin zu Festplatten von Computern. Das zu entsorgende, in dem Sinne zu vernichtende Aktenmaterial holen wir beim Kunden ab. Dazu benutzen wir spezielle, verschließbare Sicherheitsbehälter. Die werden vor Ort diebstahl- und einbruchsicher verplombt. Die Aktenvernichtung selbst erfolgt bis hin zur Sicherheitsstufe 4 gemäß DIN 66399. Die ersten vier von insgesamt sieben Sicherheitsstufen gliedern sich in allgemeine, interne, sensible sowie in besonders sensible Akten und Daten. Dass wir bei der Aktenvernichtung zuverlässig und absolut diskret-vertraulich arbeiten, wird mehr der guten Ordnung halber erwähnt.